+++Update+++
Die Verordnung tritt nun offiziell ab Dienstag dem 28.04.2020 in Kraft.
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Der Bundesrat einigte sich am 14. Februar auf Änderungen an der sogenannten Straßenverkehrsordnungs-Novelle.
An dem Tag stand auch das Tempolimit auf unseren Autobahnen zur Debatte. Dafür gab es aber vom Bundesrat keine Mehrheit.
Aber da man ja etwas tun muss, einigte man sich auf diese umfangreichen Änderungen in der StVO.
Bis zum inkrafttreten müssen aber noch einige Stellen überarbeitet werden. Erst ab der Freigabe zählen sie dann für die Vergehen im Straßenverkehr. Wann das genau sein wird, konnte man uns noch nicht sagen.
Bis dahin zählt noch der alte Bußgeldkatalog. Also macht euch schon mal auf was gefasst.
Für außerhalb geschlossener Ortschaften zählt dann:
bis 10 km/h: 20 Euro (bislang 10 Euro)
11 - 15 km/h: 40 Euro (bislang 20 Euro)
16 - 20 km/h: 60 Euro (bislang 30 Euro)
21 - 25 km/h: 70 Euro + 1 Punkt
26 - 30 km/h: 80 Euro + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot (bisher kein Fahrverbot)
31 - 40 km/h: 120 Euro + 1 Punk + 1 Monat Fahrverbot
41 - 50 km/h: 160 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
51 - 60 km/h: 240 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
61 - 70 km/h: 440 Euro + 2 Punkte + 2 Monate Fahrverbot
über 70 km/h: 600 Euro + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot
Für innerhalb geschlossener Ortschaften zählt dann:
bis 10 km/h: 30 Euro (bislang 15 Euro)
11 - 15 km/h: 50 Euro (bislang 25 Euro)
16 - 20 km/h: 70 Euro (bislang 35 Euro)
21 - 25 km/h: 80 Euro + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot (bisher kein Fahrverbot)
26 - 30 km/h: 100 Euro + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot (bisher kein Fahrverbot)
31 - 40 km/h: 160 Euro + 1 Punk + 1 Monat Fahrverbot
41 - 50 km/h: 200 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
51 - 60 km/h: 280 Euro + 2 Punkte + 2 Monat Fahrverbot
61 - 70 km/h: 480 Euro + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot
über 70 km/h: 680 Euro + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot
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Michael Kienzle (Dienstag, 03 März 2020 18:56)
Ist noch immer viel zu billig. Unsere Nachbarländer lachen sich schlapp
Stefan Hiller (Mittwoch, 04 März 2020 11:36)
Strafen sind schon immer ein falsches Mittel, vor allem dann, wenn die Kontrolle keinen erzieherischen, vielmehr einen wirtschaftlichen Faktor folgt. Darüber hinaus ist zumeist die Verhältnismäßigkeit zweifelhaft. Wenn ein Geschwinfigkeitsverstos von 10 km mit einen verwarngeld geahndet wird ist das eine Sache, wenn ein gleicher Verstoß von mehr als 40 KMH mit der in Rede stehenden Sache bestraft wird ist das lächerlich. 10 kmh kann man durchaus fahrlässig begehen, denn wer hat stets den Tacho uneingedchränkt im Blick. 40 kmh und mehr kann ich hingegen lediglich vorsätzlich begehen. Dies sollte dann zumindest innerorts als Straftat verfolgt oder geahndet werden, wobei der Strafrahmen noch zu bemessen ist.
Oktay Osmsn Güzel (Samstag, 25 April 2020 00:59)
Innerhalb mit 90km bei 50km Zone