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Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Freiburg und des Polizeipräsidiums Freiburg | Neuenburg: Mann nach exhibitionistischen Handlungen verurteilt

Sexuelle Belästigung am Baggersee Steinenstadt – Mann festgenommen und bereits verurteilt

 

Es gibt Themen, bei denen hört der Spaß ganz klar auf.

 

Am Sonntag, den 21.06.2026, kam es gegen 12 Uhr am Baggersee in Neuenburg-Steinenstadt zu einem Vorfall, der einfach nur widerlich und absolut inakzeptabel ist. Ein 54-jähriger Mann nahm im Beisein von drei Schwimmerinnen sexuelle Handlungen an sich vor. Selbst als die Frauen ihn aufforderten, damit aufzuhören, ignorierte er das.

 

Die drei Frauen reagierten genau richtig: Sie verständigten die Polizei.

 

Der Tatverdächtige wurde daraufhin vorläufig festgenommen. Wie sich herausstellte, ist der Mann bereits einschlägig vorbestraft. Außerdem läuft gegen ihn noch ein weiteres Verfahren wegen ähnlicher Delikte.

 

In enger Zusammenarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft Freiburg wurde ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt. Bereits am Montag, den 22.06.2026, verurteilte das Amtsgericht Freiburg den 54-jährigen schweizerischen Staatsangehörigen ohne festen Wohnsitz rechtskräftig zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung.

 

Zusätzlich gilt für ihn während der dreijährigen Bewährungszeit ein Aufenthaltsverbot am Baggersee in Steinenstadt. Außerdem muss er den Geschädigten eine Entschädigung zahlen und sich einer Therapie unterziehen.

 

Solche Taten sind leider keine Einzelfälle. Exhibitionistische Handlungen im öffentlichen Raum betreffen immer wieder Frauen – und leider auch Kinder.

 

Deshalb der wichtige Hinweis der Polizei:
Haltet Abstand, bringt euch zügig in Sicherheit und vermeidet direkte Konfrontationen. Ruft sofort den Notruf 110. Wenn es gefahrlos möglich ist, merkt euch Aussehen, Kleidung, Fluchtrichtung oder Fahrzeuge.

 

Jeder Hinweis kann helfen, Täter schnell zu fassen und weitere Taten zu verhindern.

 

Passt auf euch auf – und schaut auch aufeinander.

 

Euer Bobbele Jens

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